Infoblatt 05.25
Die Arbeitslosenselbsthilfe - Arbeit für alle - e.V. Wedel
Unterstützt die Forderungen des Bündnisses
• Keine Kürzungen des Sozialetats zugunsten der Militarisierung Deutschlands! • Gesellschaftlichen Reichtum umverteilen!
• Vermögenssteuer wieder einsetzen!
Wer sich näher informieren und/oder engagieren möchte:
Infotreff: Donnerstags 16:00 bis 18:00
Treffpunkt Arbeitslosenzentrum, Mühlenstr. 35
22880 Wedel
Wir schließen uns der Kritik des Bündnis „AufRecht bestehen“ am Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD an.
CDU, CSU und SPD haben eine Zusammenarbeit im neuen Bundes-tag beschlossen. Ihre Vereinbarung sieht in Bezug auf die zukünftige Arbeits- und Sozialpolitik u.a. eine Ersetzung des Bürgergeldes durch eine „neue Grundsicherung“ vor.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“kritisiert dies als sozial-politische Rolle rückwärts.
Die in der Bundesrepublik grassierende Kinderarmut will die künftige Regierung nur in homöopathischer Dosierung bekämpfen. Gleichzeitig will sie das Schonvermögen von Bezieher*innen der „neuen Grundsicherung“deutlich einschränken. Der Vorrang der Vermittlung in Arbeit, egal zu welchen Bedingungen, soll wiederhergestellt und das Sanktions-recht deutlich verschärft werden. Die Jobcenter sollen ferner den Schutz der bestehenden Wohnung schneller unterlaufen können.
Es ist allerdings absehbar, dass die Zahl der Arbeitslosen auf diese Weise nicht verringert werden wird. Ernsthafte Fortschritte bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Spaltung sind durch die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung eben-falls nicht zu erreichen.
Das Bündnis von Erwerbs-losengruppen und -organisationen sowie Sozialberatungsstellen kri-tisiert, dass die wenigen mit der Einführung des Bürgergeldes verbundenen Verbesserungen des Bürgergeldgesetzes großenteils wieder abgeschafft werden sollen. Das war zweifellos das Ziel der von CDU/CSU, der FDP, der AfD und Teilen der Arbeitgeber vor der Wahl betriebenen und von manchen Medien willfährig aufgegriffenen Hetzkampagne gegen Bürgergeld-beziehende. Doch eine schnelle Vermittlung in irgendeinen Helfer-job oder verschärfte Sanktionen schaffen keine neuen Arbeitsplätze – erst Recht keine, von denen die Betroffenen leben könnten. Sie verhelfen auch niemand zu einer beruflichen Qualifikation oder zu einer besseren Kinderbetreuung, die für eine Arbeitsaufnahme aber oftmals gerade erforderlich wären.
Auch die neue Regierung wird die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Sanktionsrecht beachten müssen: Sanktionen über 30 Prozent der Regelleistung sind danach nur zulässig, wenn eine angebotene Arbeitsstelle tatsächlich dazu taugt, dass damit der Lebensunterhalt mit einem Erwerbseinkommen gesichert werden kann. Eine angebotene Stelle muss außerdem sofort angetreten werden können.
Die Abschaffung der Karenzzeit fürs Vermögen und die Einschränkung der Anerkennung der vollen Wohnungskosten führen ferner dazu, dass sich für viele Menschen die existenzielle Unsicherheit vergrößert. Dies betrifft beispielsweise Arbeitskräfte mit Niedrigeinkommen, die ihren kargen Lohn durch Leistungen des Jobcenters aufstocken müssen, Alleinerziehendende und Kranke. Sie alle müssen fürchten, bald nachdem sie Leistungen vom Jobcenter beantragt haben, ihre Wohnung zu verlieren und ihre Ersparnisse weitgehend aufbrauchen zu müssen. Insgesamt transportiert der Koalitionsvertrag eineerhebliche soziale Schieflage. Die Reichen werden reicher, während Arbeitslose, Alleinerziehende und andere benachteiligte Bevölkerungs-gruppen verarmen.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ bewertet diese sozial-politische Agenda insgesamt als rückwärtsgewandt, als Rückkehr zum alten Hartz-IV-System und als Politik der Entsolidarisierung der Gesellschaft.